Info zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Hier finden Sie die Informationen und Voraussetzungen zur Kostenübernahme oder Bezuschussung von Einzelberatungen durch die gesetzlichen Krankenkassen:
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen fordern vor Beginn der Beratung eine formlose Beantragung der Maßnahme. Für diesen Antrag sind die folgenden, ausgefüllten Unterlagen erforderlich:
- Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Beratungskosten auflistet.
- Eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Beratung (Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass ich eine Kopie dieser Bescheinigung erhalte).
- Qualifikationsnachweise der Ernährungsfachkraft, die deren fachliche Eignung belegen.
Die benötigten Dokumente finden Sie weiter unten oder im Bereich ,,Downloads“.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und stelle Ihnen auch eine Checkliste zur Bezuschussung zur Verfügung. Diese Checkliste dient als kompakter Leitfaden und hilft Ihnen, den Überblick über die notwendigen Schritte zu behalten.
Bei Fragen können Sie mich gerne per E-Mail unter info@dianadiet.com erreichen oder vereinbaren Sie bei mir ein kostenloses Informationsgespräch
Bitte beachten Sie, dass Ernährungsfachkräfte in den meisten Fällen nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.
Daher müssen Sie die Kosten zunächst selbst übernehmen. Nach Abschluss der Beratungen erhalten Sie den Zuschuss oder die Erstattung von Ihrer Krankenkasse rückwirkend.
Vor der ersten Beratung
Bitte senden Sie mir vor unserem ersten Termin die folgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt per E-Mail zu:
- Einwilligungserklärung zur Datenerhebung und -verarbeitung (Datenschutzerklärung)
- Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
- Falls verfügbar: Ein aktuelles Blutbild sowie Befunde bereits durchgeführter Untersuchungen
Den Beratungsvertrag werden wir gemeinsam bei unserem ersten Termin telefonisch oder Online besprechen.
Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie im bereich ,,Downloads“.